Kosten(übernahme) bei Psychotherapie und Coaching
Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem ein gegenseitiges Kennenlernen, eine Einschätzung Ihrer Situation und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise erfolgt. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme.
Kostenträger
Private Krankenversicherung
In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen. Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit ca. 133- 167 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten). Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Sie sollten direkt mit Ihrer Versicherung abklären in wieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Auch hier ist es ratsam, vor Therapiebeginn die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären. Bitte fordern Sie die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Selbstzahler*innen
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie selbst zu zahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Auch werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 135-150 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten). Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Kostenregelung beim Coaching
Coaching stellt keine Heilbehandlung dar. Die Kosten werden somit nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die Kosten vereinbare ich mit Ihnen je nach Art und Umfang des Coachings. Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt € 120- 150 Euro.
Paartherapie
Eine Paartherapiesitzung dauert in der Regel 100 Minuten. Das Honorar hierfür beträgt 190,00 Euro. Paartherapie ist ebenso keine Heilbehandlung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Ausfallhonorar
Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich voll in Rechnung.
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